Rechtliches

AGB & Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen, bereitgestellte Software-/KI-Plattformen und die kostenlosen KI-Self-Service-Tools auf thomasmartin-pmp.de. Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge und Nutzungsverhältnisse zwischen Thomas Martin (nachfolgend „Anbieter") und seinen Auftraggebern bzw. Nutzern (nachfolgend „Kunde") über:

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Leistungen ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer in Anspruch nimmt. Verbraucherschutzvorschriften finden keine Anwendung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Für die kostenlosen KI-Self-Service-Tools gelten ergänzend die besonderen Bedingungen in § 8.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Homepage stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage des Kunden (per Kontaktformular, E-Mail oder sonstiger Anfrage) durch ein schriftliches Angebot beantwortet und der Kunde dieses Angebot annimmt, oder wenn der Anbieter eine Bestellung/Beauftragung des Kunden ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.

(3) Für Wartungs- oder Supportverträge zu bereitgestellten Plattformen gilt ergänzend: Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Onboardings und läuft ab dann als eigenständiges Dauerschuldverhältnis (siehe § 6).

§ 3 Leistungsbeschreibung, Mitwirkungspflichten und Abnahme

(1) Art, Umfang und die genaue Spezifikation der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung des Anbieters. Maßgeblich ist stets das schriftlich vereinbarte Angebot; im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des Angebots diesen AGB vor.

(2) Bei Beratungsleistungen sowie bei der Konzeption und dem Onboarding von Softwarelösungen wird die methodengerechte Erarbeitung geschuldet. Eine Garantie für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, operativen oder medizinischen Erfolgs beim Kunden wird nicht übernommen.

(3) Soweit der Anbieter dem Kunden Werkzeuge zur System-, Projekt- oder Umfeldanalyse zur Verfügung stellt, dienen diese ausschließlich der strukturellen Auswertung. Sie stellen ausdrücklich kein Instrument zur Personalbeurteilung dar. Hinweise des Anbieters auf vertragliche oder regulatorische Risiken ersetzen keine rechtliche Prüfung und stellen keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar.

(4) Soweit Wartungs- oder Supportverträge geschlossen werden, handelt es sich um Dienstverträge. Geschuldet ist die Bearbeitung von Support-Anfragen im Rahmen des vereinbarten Kontingents, nicht die Herbeiführung eines bestimmten inhaltlichen oder technischen Erfolgs bei isolierten Problemen Dritter.

(5) Mitwirkungspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Systemeinstellungen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaige Leistungs- und Servicefristen angemessen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten resultieren.

(6) Subunternehmer: Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (z. B. freie Mitarbeiter oder externe IT-Dienstleister) als Subunternehmer einzuschalten, sofern datenschutzrechtliche Vorgaben (insb. § 9) eingehalten werden.

(7) Abnahme: Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden (z. B. Übergabe eines Audit-Berichts), hat der Kunde das übergebene Arbeitsergebnis innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Meldet er in dieser Zeit keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

(8) Gewährleistung: Bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln an werkvertraglichen Leistungen hat der Anbieter zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung).

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB), insbesondere Verzugszinsen nach § 288 BGB.

(4) Preisanpassung: Für Dauerschuldverhältnisse (insb. Wartungsverträge gem. § 6) behält sich der Anbieter das Recht vor, die Preise bei automatischer Verlängerung der Vertragslaufzeit angemessen an gestiegene Infrastruktur-, API- oder Personalkosten anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält das jeweilige Arbeitsergebnis (Bericht, Analyse, Auswertung) zur Nutzung für eigene, interne Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Weiterverwertung (z. B. der Weiterverkauf als eigenes Beratungsprodukt) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(2) Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte oder sonstige Leistungsschutzrechte entstehen, räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Rahmen des in Absatz 1 genannten Zwecks ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

(3) Der Anbieter bleibt berechtigt, die verwendete Methodik sowie anonymisierte, nicht auf den Kunden rückführbare Erkenntnisse aus der Leistungserbringung weiterzuverwenden (z. B. zur Weiterentwicklung der eigenen Produkte).

§ 6 Wartungs- und Supportverträge (SaaS / Plattformen) — Laufzeit, Service Level

(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, beginnen Wartungsverträge für bereitgestellte Plattformen mit dem Abschluss des Onboardings und haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich danach automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(3) Der Umfang des Supports (z. B. inkludierte Ticket-Kontingente) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht genutzte Kontingente verfallen zum Monatsende, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Tickets über das Kontingent hinaus werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

(4) Service Level: Sofern im Angebot keine abweichenden Service Level Agreements (SLA) vereinbart wurden, werden Standard-Supportanfragen innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Für kritische, die Nutzbarkeit der Plattform vollständig verhindernde Systemausfälle gilt eine Reaktionszeit von 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag). Dies gilt nicht für Ausfälle, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden oder durch Höhere Gewalt (§ 7 Abs. 5) verursacht werden.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf einen Betrag von 50.000 EUR pro Schadensfall und 100.000 EUR im Kalenderjahr.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Haftung für Datenverlust: Der Kunde ist für die regelmäßige, gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien (Backups) seiner Daten selbst verantwortlich. Bei vom Anbieter verschuldetem Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten entstanden wäre, es sei denn, der Anbieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(5) Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit, Verzögerung oder Service-Ausfälle, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. weitreichende Netzwerkausfälle, Störungen bei genutzten Cloud-Providern, Ausfall von Drittanbieter-APIs, Streiks) verursacht worden sind.

(6) Für die kostenlosen KI-Self-Service-Tools gilt zusätzlich die Haftungsbegrenzung in § 8 Abs. 5.

Hinweis: Die Haftungsgrenze in Abs. 2 liegt innerhalb der bestehenden Berufs-/IT-Haftpflichtversicherung des Anbieters.

§ 8 KI-Self-Service-Tools (Freemium)

Diese Bestimmungen gelten ergänzend, sobald und soweit KI-gestützte Self-Service-Tools kostenlos auf der Homepage angeboten werden.

(1) KI-Kennzeichnung: Der Nutzer wird beim ersten Kontakt mit dem jeweiligen Tool informiert: „Sie interagieren mit einem KI-System. Die Analyse wird automatisch erzeugt und von Thomas Martin nicht im Einzelfall geprüft." (Art. 50 EU AI Act).

(2) Kein Beratungsersatz: Jede Ausgabe trägt den Hinweis: „KI-generierte Analyse — keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit; Entscheidungen bleiben beim Nutzer." Die Ausgabe ersetzt keine individuelle Beratung.

(3) Keine Personenbewertung: Die Tools werden nicht zur automatisierten Bewertung oder Auswahl natürlicher Personen (z. B. im Beschäftigungskontext) eingesetzt.

(4) Verantwortung für Dateneingabe / Datenabfluss: Der Nutzer ist dafür verantwortlich, in den kostenlosen KI-Tools keine personenbezogenen Daten (gem. Art. 4 DSGVO) oder streng vertrauliche Geschäftsgeheimnisse einzugeben. Der Nutzer stimmt zu, dass seine Eingaben zur automatisierten Verarbeitung an Drittanbieter (API-Provider der KI-Modelle) übermittelt werden können. Insoweit gilt ausdrücklich eine Ausnahme von der Vertraulichkeitsvereinbarung nach § 10.

(5) Haftung bei unentgeltlicher Nutzung: Soweit die Nutzung unentgeltlich erfolgt, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der automatisiert erzeugten Analyse, ist ausgeschlossen.

(6) Der Anbieter kann den Zugang zu den kostenlosen Tools jederzeit ändern oder einstellen; ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Homepage. Soweit im Rahmen von bereitgestellten Plattformen oder Softwarelösungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden (z. B. Patientendaten von Praxen), erfolgt dies ausschließlich nach den Vorgaben des Kunden. Hierzu schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung zwingend einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, soweit eine Partei gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, die Information bereits öffentlich zugänglich ist oder die ausdrücklichen Ausnahmen für die Nutzung der KI-Self-Service-Tools (§ 8 Abs. 4) greifen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand
28.08.2026